Arbeitsrecht

Ein neuer Lebensabschnitt beginnt, der auch den Arbeitsalltag beeinflusst. Als schwangere Arbeitnehmerin haben Sie, sobald Ihr/e ArbeitgeberIn von der Schwangerschaft erfährt, Anspruch auf Mutterschutz.

Ist Ihr Kind erst auf der Welt, gibt es für Sie als unselbständig erwerbstätige Eltern verschiedene Arten die Karenzzeit zu erleben.

Der Wiedereinstieg in die Berufswelt ist geschafft, doch Ihr Kind ist krank? In unserem von Stress geplagten Berufsalltag ist es nicht immer einfach Urlaub zu nehmen, allerdings besteht im Krankheitsfall des Kindes für beide Elternteile ein rechtlicher Anspruch auf Pflegefreistellung, der umgangssprachlich oft Pflegeurlaub genannt wird.

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Die Arbeiterkammer stellt auf ihrem Portal www.arbeiterkammer.at die Broschüre "Mutterschutz und Elternkarenz" zur Verfügung. In dieser werden Informationen sehr detailreich erläutert und es wird auf spezielle Fälle eingegangen.