Hinweis!

Das vielfältige Angebot an Förderungen der Stadt Wien soll Eltern in bestimmten Situationen unterstützen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf den Seiten der MAG ELF unter www.wien.gv.at/menschen/magelf/.

Außerdem gibt die Broschüre Kinder brauchen Liebe und... des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend weitere Auskünfte.

Finanzielle Förderungen

Das Leben mit Kind bereitet viel Freude, kann andrerseits recht teuer sein. Für die Obsorge Ihres Kindes und der damit verbundenen Verantwortung können Sie allerdings eine Reihe an Unterstützungen bekommen.

Für den Bezug der unterschiedlichen Förderungen sind zumeist verschiedene Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Einige dieser Unterstützungen sind speziell für Familien mit geringem Familieneinkommen, andere wiederum unabhängig davon.

Unterstützung vor bzw. nach der Geburt (Karenz)

Während des Mutterschutz bekommen erwerbstätige Frauen abhängig von der Art der Beschäftigung Wochengeld oder eine Betriebshilfe.
Während der Karenz hat der Elternteil, der das Kind betreut Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.

Beihilfen & Zuschüsse

Zur weiteren Unterstützung von Familie gibt es Beihilfen und Zuschüsse. Zu diesen zählen beispielsweise die Familienbeihilfe. Unter Erfüllung besimmter Voraussetzungen erhalten Familien mit drei oder mehr Kindern einen Mehrkindzuschlag.
Außerdem gibt es noch die Kinderbetreuungs-, Schülerbeihilfe und den Wiener Familienzuschuss.

Steuerliche Absetzbeträge

Um Familien zu entlasten von Familien gibt es so genannte steuerliche Absetzbeträge. Zu diesen zählen der Alleinverdiener- und Alleinerzieher-Absetzbetrag, der Kinder- und Unterhaltsabsetzbetrag sowie der Kinderfreibetrag. Es können Sonderausgaben und außergewöhnliche Beslastungen wie zB für die Kinderbetreuung steuerlich geltend gemacht werden.

In schwierigen Situationen

Haben Eltern ein Kind mit besonderem Bedürfnis, kann die erhöhte Familienbeihilfe beansprucht werden. Bedarf das Kind einem bestimmtes Maß an Hilfestellung und/oder Pflege, kann Pflegegeld bezogen werden. Zusätzlich zu diesem gibt es einen so gennanten Erschwerniszuschlag.

Befindet sich ein Elternteil in Familienhospizkarenz, zur Pflege eines schwerst erkrankten Kindes bzw. zur Sterbebegleitung, so kann ein Zuschuss - der Familienhospizkarenz-Härteausgleich bezogen werden.

Gelangt eine Familie unverschuldet in eine Notlage zB durch Unfall eines Elternteils, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Familienthärteausgleich.

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